Lehrgänge auf Kreisebene |
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Folgende Lehrgänge finden auf Kreisebene statt. |
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Truppführerausbildung |
Mit der Ausbildung zum Truppführer schließt die sogenannte Grundausbildung ab. Nach Abschluss des Lehrgangs besitzt der Feuerwehrmann Kenntnisse und Fähigkeiten, die ihn befähigen, seine Aufgaben als Führer eines nichtselbständigen Trupps (Angriffs-, Wasser- oder Schlauchtrupp) innerhalb einer taktischen Einheit im Einsatz, bei innendienstlichen Aufgaben und bei Brandsicherheitswachen wahrzunehmen. Die Lernziele für die Ausbildung zum Truppführer gliedern sich grob wie folgt: |
- Rechtsgrundlagen und Organisation
- Feuerwehrfahrzeuge und Feuerwehrgerät
- Löschwasserentnahme und -förderung
- Baukunde und Vorbeugender Brandschutz
- Brandsicherheitswachdienst
- Einsatzplanung und -vorbereitung
- Gefahren der Einsatzstelle
- Regeln für Löscheinsätze und technische Hilfeleistungen
- Atemschutzüberwachung
- Einsatzübungen (Löscheinsätze und Hilfeleistung)
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Als Voraussetzung zur Teilnahme am Truppführer Lehrgang muss folgende Ausbildung erfolgreich abgeschlossen sein: |
- Truppmann
- Sprechfunker
- Atemschutzgeräteträger
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Die Ausbildung zum Truppführer soll durch eine praktische Ausbildung in Brandübungsanlagen ergänzt werden. Nach diesem Konzept enthält die Ausbildung zum Truppführer ein optionales Modul "Ausbildung in Brandübungsanlagen". |