Garagen
Garagen
- sind keine Abstellkammer -
Garagen
dienen dem Unterstellen von Kraftfahrzeugen. Sie sollten nicht zweckentfremdet als Abstell- oder Rumpelkammer genutzt werden. Die heißen Maschinenteile des Kraftfahrzeugs stellen in geschlossenen Räumen eine ideale Zündquelle dar. Deshalb in Kleingaragen (bis 30 m²):
- kein Benzin oder Dieselkraftstoff neben Tankinhalt und Reservekanister (20l) lagern (Die jeweiligen Bau- und Baudurchführungsverordnungen der Länder sind zu beachten).
- Farben, Lacke, Verdünner, Spraydosen und andere Flüssigkeiten der Gefahrenklasse A1 auf ein Mindestmaß beschränken.
- brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21 Grad Celsius dürfen in Garagen nicht zum Reinigen verwendet werden.
Besondere Vorsicht...
- ... ist bei Schweiß-, Schneid- und Trennarbeiten geboten. Vor Beginn der Arbeiten Farben, Lacke usw. aus der Garage entfernen oder vor Funkenflug sichern.
Beachte
- Schleiffunken von Stahl erreichen Temperaturen von bis zu 1800 Grad Celsius.
- Feuerlöschmittel (Feuerlöscher der Brandklasse AB) bereitstellen.
- Nach Beendigung der Arbeiten mehrmalige Kontrolle durchführen.
Achtung
- In Garagen dürfen öl- und fetthaltige Putzwolle und Putzlappen nur in dicht schließenden Behältern aus nicht brennbaren Stoffen aufbewahrt werden. Für ausreichende Lüftung der Garage sorgen.