Traktoren
Traktoren
gehören nicht in Scheunen
Traktoren
- Fahrzeuge gehören nicht in Scheunen, in denen Heu oder Stroh gelagert wird.
- Kraftfahrzeuge und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge dürfen in Durchfahrten nur abgestellt werden, wenn dadurch Feuerwehr- und Rettungsarbeiten nicht behindert werden.
- Sind Fahrzeuge in anderen Räumen als Garagen untergebracht, so darf auch hier nicht geraucht oder offenes Licht verwendet werden.
- Auch ein Betanken ist nicht zulässig.
- Motoren dürfen nur zum Erreichen und Verlassen solcher Räume laufen.